sowie beim Lenken eines Autos beobachtet worden war (vgl. zum Ganzen VB 68.2 und VB 68.3), gab er – in Kenntnis der Observationsergebnisse (vgl. zu dessen Akteneinsicht im Februar 2017 VB 80) – bei der zweiten psychiatrischen SMAB-Begutachtung nunmehr an, die Wohnung nur selten zu verlassen und Einkäufe selbst zu erledigen, sofern dies "unbedingt nötig" sei. Meist mache dies aber sein Mitbewohner für ihn. Selten suche er zudem Restaurants auf. Auto fahre er "so gut wie nicht mehr" (VB 91.2, S. 3). Ähnliches berichtete er schliesslich dem psychiatrischen ABI-Gut- achter (vgl. VB 133.3, S. 2 ff.). All diese Umstände werden von Dr. med. J._____ und Dr. phil. K._____ nicht berücksichtigt.