So zeigt er zahlreiche Inkonsistenzen in den Angaben des Beschwerdeführers auf. Insbesondere sei die Angabe völlig fehlender Motivation widersprüchlich zum Kauf eines Hauses im Ausland, auch hätten Diskrepanzen zwischen den Angaben zum Essverhalten und dem guten Ernährungszustand des Beschwerdeführers bestanden, aufgrund der sedierenden Psychopharmakamedikation und einer nicht beobachtbaren Tagesmüdigkeit seien die Angaben zum Schlafverhalten - 12 -