setzung mit den Vorgutachten statt. Insbesondere aber berücksichtigt das SMAB-Gutachten vom 6. September 2021 erstmals hinreichend – und wie zuletzt im Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2021.52 vom 12. April 2021 als notwendig erachtet – die Observationsergebnisse, welche bisher nur ungenügend gutachterlich gewürdigt wurden.