5. 5.1. Das von der Beschwerdegegnerin eingeholte SMAB-Gutachten vom 6. September 2021 vereinte eine psychiatrische Beurteilung durch Dr. med. H._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, und eine neuropsychologische Beurteilung durch die Fachpsychologin für Neuropsychologie I._____. Es wurden keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit erhoben. Ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit sei die Diagnose einer Agoraphobie (vgl. VB 170.1, S. 16).