Differenzierung zwischen der Arbeitsfähigkeit in der angestammten und in einer angepassten Tätigkeit und auch keine Auseinandersetzung mit den Arbeitsfähigkeitsbeurteilungen (weiterer) behandelnder Ärzte entnommen werden kann, obschon sowohl dem Arztbericht von Dr. med. E._____ vom 18. Juni 2002 als auch dem Bericht des psychiatrischen Diensts G._____ vom 21. Dezember 2001 eine Arbeitsfähigkeit zumindest in einer - 10 -