Nach der Trennung von der Ehefrau hätte eine Veränderung des Beschwerdeführers begonnen und dieser habe schliesslich nach einem Spitalaufenthalt im Jahr 2001 eine zunehmende Hilfsbedürftigkeit entwickelt und sei "ein ganz anderer Mensch geworden" (VB 7, S. 122). Dr. med. C._____ attestierte schliesslich bei Diagnose einer schweren depressiven Episode mit psychotischem Syndrom (ICD-10 F32.3) sowie einer Agoraphobie mit Panikstörung (ICD-10 F40.01) eine volle Arbeitsunfähigkeit (VB 7, S. 124 ff.).