4. 4.1. 4.1.1. Nachdem sich der Beschwerdeführer am 5. Juni 2002 bei der damals zuständigen IV-Stelle das Kantons Zug zum Leistungsbezug angemeldet hatte (VB 7, S. 71 ff.), nahm diese verschiedene medizinische Berichte zu den Akten und liess den Beschwerdeführer schliesslich auf Empfehlung des RAD (vgl. VB 7, S. 108) durch Dr. med. C._____, seit 2008 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch begutachten. Dessen Gutachten vom 19. Januar 2003 ist insbesondere zu entnehmen, dass die Trennung von seiner Familie im Jahr 1997 den Beschwerdeführer "sehr traurig gemacht" habe. Seine damalige Frau habe ihn auch "bei der Gemeinde verleumdet".