3. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichner als dessen unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Verfügung vom 16. März 2023 bewilligte der Instruktionsrichter dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Dominik Frey, Rechtsanwalt, Baden, zu dessen unentgeltlichen Vertreter. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 6. April 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.