bescheid vom 14. Dezember 2022 die Aufhebung der bisherigen ganzen Invalidenrente per 31. August 2018 in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen am 16. Januar 2023 erhobenen Einwände und nach neuerlicher Rücksprache mit dem RAD verfügte die Beschwerdegegnerin schliesslich am 20. Februar 2023 wie vorbeschieden. 2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 15. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 20.02.2023 sei aufzuheben. 2. Dem Versicherten seien die gesetzlich geschuldeten Ansprüche, d.h. eine ganze Invalidenrente, zuzusprechen.