Das Gutachten wurde am 15. Dezember 2017 erstattet. In der Folge hob die Beschwerdegegnerin nach neuerlicher Rücksprache mit dem RAD die bisherige Invalidenrente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 10. Juli 2018 per 31. August 2018 auf. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.613 vom 20. Mai 2019 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung sowie zur anschliessenden neuerlichen Entscheidung an die Beschwerdegegnerin zurück.