1. 1.1. Dem 1968 geborenen Beschwerdeführer wurde auf entsprechende Anmeldung zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung (IV) hin von der IV-Stelle das Kantons Zug mit Verfügung vom 9. Juli 2003 eine ganze Invalidenrente mit Wirkung ab 1. Januar 2002 zugesprochen. Im Rahmen einer von Amtes wegen eingeleiteten revisionsweisen Überprüfung des Invalidenrentenanspruchs des Beschwerdeführers liess die nunmehr zuständige Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die SMAB AG, Bern, polydisziplinär begutachten. Das Gutachten wurde am 15. Januar 2016 erstattet.