So wird bspw. noch zu erheben sein, ob sich (etwa aufgrund der notwendigen Trainingsfrequenz, zu welcher bisher keine ärztlichen Einschätzungen vorliegt) eine Abgabe des Geräts nach Hause effektiv als notwendig erweist (vgl. etwa Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts I 265/01 vom 31. März 2004 E. 4.3). Weiter wird auch zu eruieren sein, inwiefern der 2019 geborene, mithin nunmehr bereits über vier Jahre alte Beschwerdeführer noch in der Lage sein wird, das Gerät "GIGER MD® physical exerciser Hybrid in Baby- Grösse" (VB 30/2) zu benutzen.