Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, tätigte die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen, hielt erneut mehrfach Rücksprache mit dem RAD und legte die Angelegenheit zur Prüfung der Wissenschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) vor. Mit Verfügung vom 9. Februar 2023 wies sie das Gesuch des Beschwerdeführers ab.  2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 9. Februar 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. März 2023 Beschwerde und stellte folgendes Rechtsbegehren: