Dies stimme mit der RAD-Beurteilung vom 28. November 2022 überein. Rezidivierende depressive Episoden mit temporärer antidepressiver Medikation seien erstmals im aktuellen Bericht des Hausarztes erwähnt. Eine fachärztliche Bestätigung der Diagnose liege nicht vor und offensichtlich bestehe aktuell keine Beeinträchtigung mit Behandlungsnotwendigkeit. Neuropsychologische Defizite würden nicht erwähnt. Zusammenfassend würden die medizinischen Einwände und die Stellungnahme des Hausarztes die RAD- Beurteilung vom 28. November 2022 nicht zu beeinflussen vermögen und es seien keine weiteren Abklärungen angezeigt (VB 93 S. 3).