2.1.2. In ihrer Aktenbeurteilung vom 6. Februar 2023 hielt Dr. med. B._____ fest, es liege inzwischen ein neuer Bericht des Hausarztes vom 13. Dezember 2022 (VB 90) vor. Darin bestätige dieser die koronare Herzkrankheit und die Kardiomyopathie, durch die die Pumpfunktion hochgradig eingeschränkt gewesen sei, die sich im Verlauf jedoch normalisiert habe. Dies stimme mit der Einschätzung des Kardiologen und ihrer versicherungsmedizinischen Einschätzung überein. Ausserdem werde die chronisch-ob- struktive Lungenkrankheit Grad II-III bei inzwischen sistiertem Nikotinkonsum genannt. Die COPD sei bereits im Jahr 2020 diagnostiziert und in der letzten RAD-Stellungnahme gewürdigt worden.