Hier hätten sich Abnutzungserscheinungen und eine kleine Herniation, aber ohne Kompression oder Verlagerung nervaler Strukturen, gefunden. Die Arbeitsfähigkeit in körperlich leichten Tätigkeiten sei dadurch nicht eingeschränkt. Es sei nicht klar, welches die angestammte Tätigkeit sein könnte. In einer körperlich leichten bis intermittierend mittelschweren Tätigkeit bestehe medizinisch-theoretisch eine volle Arbeitsfähigkeit. Ab September 2020 sei die Arbeitsfähigkeit zunächst aufgehoben und dann eingeschränkt gewesen. Ab Mai 2021 habe sich die -4-