2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. Mai 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten bewilligt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 14. Februar 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 94) zu Recht abgewiesen hat.