1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer meldete sich – nachdem ihm auf Gesuch vom 4. September 2016 hin von der zu diesem Zeitpunkt zuständigen Invalidenversicherungs-Stelle des Kantons Solothurn (IV-Stelle Solothurn) berufliche Massnahmen zugesprochen worden waren und das Leistungsbegehren anschliessend aufgrund der Erlangung einer 100%igen Arbeitsfähigkeit mit Verfügung vom 4. Mai 2018 abgewiesen worden war – am 8. Mai 2021 bei der infolge Wohnortwechsels neu zuständigen Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und holte eine Aktenbe-