Es wird abschliessend angemerkt, die psychotherapeutische Behandlung solle wie bisher weitergeführt werden. Er benötige Unterstützung bezüglich der Erarbeitung von Akzeptanz der chronischen Schmerzen und möglicher Beschäftigung im Alltag (vgl. VB 46 S. 3). Somit lassen sich auch hier Hinweise auf psychische Erkrankungen finden, wobei fachärztliche Aussagen über eine konkrete Diagnose sowie insbesondere über eine allfällige Arbeitsunfähigkeit fehlen.