zu chronifizierten Schmerzen zu finden sind (vgl. VB 46 S. 3) – nicht weiter darauf ein (vgl. VB 52 S. 3 f.). In der Beurteilung vom 18. Oktober 2022 erklärte er lediglich, im Bericht der Psychosomatik F. vom 13. April 2021 werde eine chronische Schmerzstörung angeführt. Der Beschwerdeführer nehme bereits seit 20 Jahren das Medikament Citalopram, was ihm sehr helfe. Eine eigentliche psychiatrische Erkrankung werde nicht aufgeführt. Lediglich im Bericht der neuromuskulären Sprechstunde vom 10. September 2020 werde der "St. n. depressiven Episoden" genannt.