4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, seit der letzten eingehenden Untersuchung sei bereits viel Zeit verstrichen und sein Gesundheitszustand habe sich seither wesentlich verschlechtert, womit sich eine polydisziplinäre Begutachtung aufdränge. Unter anderem habe sich sein psychischer Zustand verschlimmert, womit insbesondere diesbezüglich eine Begutachtung notwendig sei. Zudem stehe noch die Operation am rechten Fuss bevor.