2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 22. Mai 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Diese verzichtete mit Eingabe vom 26. Mai 2023 auf eine Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 8. Februar 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 77) zu Recht abgewiesen hat.