ob verselbständigte psychische Störungen mit Auswirkungen auf die Ar- beits- und Erwerbsfähigkeit unter Ausschluss psychosozialer Umstände bestehen oder nicht und wie sich diese allenfalls auf die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin unter Berücksichtigung der massgebenden Indikatoren auswirken. Nach Durchführung der weiteren medizinischen Abklärungen ist zudem eine neue Abklärung an Ort und Stelle durchzuführen. Anschliessend hat die Beschwerdegegnerin neu über den Leistungsanspruch der Beschwerdeführerin zu verfügen.