Störung nicht hinreichend erklärt werden könne. Er trete in Verbindung mit emotionalen Konflikten oder psychosozialen Belastungen auf, welche die Hauptrolle für Beginn, Schweregrad, Exazerbation oder Aufrechterhaltung der Schmerzen einnehmen würden (VB 64.7 S. 7). Weiter hielt der psychiatrische Gutachter fest, es sei deutlich, dass erhebliche psychosoziale Belastungen bestünden, welche auch, das sei zumindest anzunehmen, als zentraler Ursprung und als aufrechterhaltender Faktor der Problematik anzusehen seien.