5.1.2. Im Gutachten der medexperts ag ging der psychiatrische Gutachter unter Berücksichtigung verschiedener Indikatoren von einer Arbeitsfähigkeit in der bisherigen sowie in einer angepassten Tätigkeit von 50 % seit Juli 2021 aus (vgl. VB 64.7 S. 9). Indes legte er weder nachvollziehbar noch schlüssig dar, wie er unter Berücksichtigung der massgebenden Indikatoren eine Arbeitsunfähigkeit von 50 % herleitete bzw. begründete.