- Mittelgradige depressive Episode mit somatischem Syndrom (ICD-10 F32.11) - Anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.4)". Die weiteren gestellten Diagnosen seien ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (vgl. VB 64.3 S. 5). In der bisherigen sowie in angepasster Tätigkeit sei von Oktober 2018 bis Juni 2021 von einer gemittelten Arbeitsfähigkeit von 30 % und seit Juli 2021 von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen. Die relevante Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit begründe sich ausschliesslich mit den psychiatrischen Diagnosen und den damit verbundenen Beschwerden und Einschränkungen (VB 64.3 S. 6).