Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände hielt die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD. In der Folge verfügte sie am 7. Februar 2023 schliesslich ihrem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 7. Februar 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: