Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) veranlasste sie insbesondere ein polydisziplinäres Gutachten bei der medexperts ag, St. Gallen (Gutachten vom 19. August 2021) und liess eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich an Ort und Stelle durchführen (Bericht vom 1. Dezember 2021). Mit Vorbescheid vom 24. März 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2021 die Zusprache einer halben Rente und ab 1. November 2021 eine Viertelsrente in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände hielt die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD.