1. Die 1978 geborene, zuletzt als Raumpflegerin tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 26. September 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin diverse medizinische und erwerbliche Abklärungen. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) veranlasste sie insbesondere ein polydisziplinäres Gutachten bei der medexperts ag, St. Gallen (Gutachten vom 19. August 2021) und liess eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich an Ort und Stelle durchführen (Bericht vom 1. Dezember 2021).