Dr. med. C._____ hielt in seiner Aktenbeurteilung vom 16. November 2022 fest, neurologisch spezialärztlich sei ein Nervenschaden bei unauffälliger Elektrodiagnostik und somit eine Läsion des Nervus tibialis und peronaeus mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Die Vereinbarkeit der Schmerzangaben mit dem Zustand nach Kompartmentsyndrom sei lediglich möglich, jedoch nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit.