Zudem sei zu bemerken, dass im Bericht von Dr. med. F._____, Facharzt für Neurologie, vom 8. Juni 2022 (VB 73.15 S. 2 ff.) keine Werte beschrieben worden seien, wie die Kraft im Seitenvergleich vermindert gewesen sein soll. Aus seiner Sicht (med. pract. B._____) handle es sich in der Beschreibung von Dr. med. F._____ um einen Widerspruch. Es sei darin beschrieben worden, dass sich die Neurographie des rechten Beines vollkommen unauffällig gezeigt habe, ohne Hinweise einer peripheren Nervenschädigung. Insofern sei eine neurogene Ursache der leichten muskulären Atrophie nicht gegeben und insofern sei aufgrund anderer Kriterien eine gleiche Kraftentwicklung gegeben (VB 92.19 S. 19).