_) im Bericht vom 25. Juli 2022 beschrieben worden, dass die beklagten Beschwerden nur zum Teil erklärbar, aber die Beschwerdeintensität medizinisch nicht nachvollziehbar sei und sich die vom Beschwerdeführer deutlich eingeschränkte Gehstrecke nicht erklären lasse. Bei der klinischen Untersuchung hätten sich aus unfallchirurgischer Sicht nur eine leicht bis mässig eingeschränkte Flexion des rechten Kniegelenks und nur minimale Einschränkungen der Beweglichkeit des rechten Sprunggelenks gezeigt. Es hätten sich klinisch auch keine Hinweise für eine Bandinstabilität in den erwähnten Gelenken gezeigt und die Muskulatur des gesamten rechten Beines sei leicht atrophisch gewesen, aber ohne