Der Beschwerdeführer wurde daraufhin im Rahmen der kreisärztlichen Untersuchung vom 25. Juli 2022 von med. pract. B._____ umfassend fachärztlich untersucht und dieser führte aus, klinisch würden eine minimale Schwellung und ein Erguss des rechten Kniegelenks bestehen, ansonsten würden keine anderen pathologischen Befunde vorliegen. Im Bereich des distalen Unterschenkels und des Fusses bestehe eine leichte Rötung, aber ohne klinische Hinweise für einen Infekt, ein CRPS oder ein florides Ekzem. Es bestünden klinisch eine leichte Schwellung des rechten Sprunggelenks, aber kein Erguss, keine Hinweise für eine Bandinstabilität und eine etwas -7-