In dem vom Beschwerdeführer aufgeführten Bericht des Kantonsspital E._____ vom 8. Juni 2022 wurde festgehalten, klinisch imponiere eine leichte Schwellung im Bereich des rechten OSG mit Hyperpigmentation. Die gesamte Muskulatur des rechten Beines zeige sich im Seitenvergleich atrophisch, die Kraft sei im Seitenvergleich ebenfalls vermindert. Die bei ihnen durchgeführte Neurographie des rechten Beines habe sich vollkommen unauffällig gezeigt, ohne Hinweis einer peripheren Nervenschädigung.