Seit dem 1. November 2022 bestehe bis aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Eine angepasste Tätigkeit sei wechselbelastend, überwiegend sitzend, körperlich leicht und selten mittelschwer, ohne Besteigen von Leitern oder Gerüsten, ohne das Begehen von unebenem Gelände und sehr selten dem von Treppen, auch keine Arbeiten in Zwangshaltungen, wie Kauern oder Knien, mit Schlägen und/oder Vibrationen auf die rechte untere Extremität und ohne Umwelteinflüsse wie Kälte und Nässe (VB 87 S. 4). -5-