3.1.3. Der RAD-Arzt Dr. med. D._____ führte in seiner Aktenbeurteilung vom 21. November 2022 aus, in der angestammten Tätigkeit als Kranführer bestehe ab dem 25. August 2017 dauerhaft eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. In einer angepassten Tätigkeit habe vom 1. Dezember 2018 bis zum 28. Februar 2019 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit, anschliessend bis zum 18. Dezember 2019 eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit und danach bis zum 31. Oktober 2022 wiederum eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Seit dem 1. November 2022 bestehe bis aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit.