2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 3. Februar 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und sei der Sachverhalt weiter, mittels medizinischen Gutachtens, abzuklären; alsdann sei neu über den Rentenanspruch zu entscheiden. 2. Eventualiter sei die Sache unter Aufhebung der angefochtenen Verfügung an die Beschwerdegegnerin zur weiteren Sachverhaltsabklärung mittels Gutachtens und Neuentscheidung zurückzuweisen.