Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 3. Februar 2023 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis am 31. Mai 2019 und vom 1. März 2020 bis am 31. Oktober 2022 eine ganze Invalidenrente sowie für den Zeitraum vom 1. Juni 2019 bis am 29. Februar 2020 eine halbe Invalidenrente zu und verneinte einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch sowie den Anspruch auf berufliche Massnahmen.