1.4. Am 29. November 2021 ersuchten die Eltern des Beschwerdeführers aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes um Revision der Hilflosenentschädigung. Daraufhin nahm die Beschwerdegegnerin verschiedene Abklärungen vor; unter anderem führte sie eine Abklärung betreffend die Hilflosigkeit an Ort und Stelle durch. Mit Vorbescheid vom 5. Oktober 2022 stellte sie dem Beschwerdeführer in der Folge eine – in Wiedererwägung ihrer Verfügung vom 19. November 2019 erfolgende – Erhöhung der Hilflosenentschädigung auf eine solche wegen Hilflosigkeit mittleren Grades per 1. November 2021 in Aussicht. Nach Prüfung der -3-