4. 4.1. Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16. September 2022 zu einem persönlichen Beratungsgespräch am 21. Oktober 2022 eingeladen wurde. Der Beschwerdeführer wurde darauf hingewiesen, dass er verpflichtet sei, an diesem Gespräch teilzunehmen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werde geprüft, ob die Taggeldleis- -4- tungen gekürzt werden müssten (VB 100). Die Einladung wurde dem Beschwerdeführer am 17. September 2022 via A-Post Plus zugestellt (VB 101-102).