4.2. Dem von der Unfallversicherung eingeholten neurologisch-orthopädischen Gutachten vom 30. August 2021 ist aus neurologischer Sicht für sämtliche Tätigkeiten eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit von 30 % in Rahmen eines Vollpensums und aus orthopädischer Sicht eine Einschränkung -7-