Anschliessend habe die Arbeitsfähigkeit dann 25 % ab dem 12. Juni 2017, 50 % ab dem 26. Juni 2017 und schliesslich 70 % ab dem 10. Juli 2017 und bis auf Weiteres betragen. In einer angepassten Tätigkeit habe ebenfalls ab dem 29. August 2016 eine volle Arbeitsunfähigkeit bestanden. Anschliessend habe die Arbeitsfähigkeit dann 25 % ab dem 12. Juni 2017, 50 % ab dem 26. Juni 2017, 75 % spätestens ab dem 24. Juli 2017 und schliesslich 100 % ab dem 24. Juli 2017 und bis auf Weiteres betragen.