3.2. Das SMAB-Gutachten vom 19. März 2020 wurde vom Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2020.179 vom 27. Oktober 2020 im parallelen unfallversicherungsrechtlichen Verfahren bezüglich des somatischen Gesundheitszustands mangels Nachvollziehbarkeit der Arbeitsfähigkeitseinschätzung als nicht beweiswertig beurteilt (vgl. VB 83.10). In der Folge holte die Unfallversicherung bei den Dres. med. E., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, und F., Facharzt für Neurologie, ein bidisziplinäres neurologisch-orthopädisches Gutachten ein, welches am 30. August 2021 erstattet wurde.