Bezüglich der bisherigen Tätigkeit sei von einer vollen Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der stationären Rehabilitation am 11. Mai 2017 und anschliessend von einer Arbeitsfähigkeit von 50 % mit "monatlich 25%iger Steigerung" auszugehen. Etwa ab Juli 2017 werde das Erreichen einer Arbeitsfähigkeit von 70 % bei erhöhtem Pausenbedarf aufgrund der neuropathischen Schmerzen (und auch der Depression) eingeschätzt. Ab November 2019 sei aufgrund der vermuteten Dystonie wiederum von einer vollen Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit auszugehen.