2.3. Mit Vernehmlassung vom 30. März 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.4. Mit Eingabe vom 13. April 2023 verurkundete der Beschwerdeführer weitere Arztberichte und hielt im Übrigen an seiner Beschwerde und deren Begründung fest. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht mehr vernehmen, Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und nachfolgend zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Invalidenrentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 8. Februar 2023 zu Recht verneint hat.