Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und liess den Beschwerdeführer im Rahmen dieser Abklärungen durch die SMAB AG, St. Gallen, polydisziplinär begutachten. Ferner nahm die Beschwerdegegnerin ein von der zuständigen Unfallversicherung eingeholtes neurologisch-orthopädi- sches Gutachten vom 30. August 2021 zu den Akten. In der Folge hielt die Beschwerdegegnerin mehrfach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und stellte dem Beschwerdeführer schliesslich mit Vorbescheid vom 11. Oktober 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.