1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Produktionsmitarbeiter tätig. Am 24. Februar 2017 meldete er sich der Folgen eines Verkehrsunfalls vom 29. August 2016 wegen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und liess den Beschwerdeführer im Rahmen dieser Abklärungen durch die SMAB AG, St. Gallen, polydisziplinär begutachten.