port-symptom-inventory-deutsche-version-89304.html; zuletzt besucht am 1. Juni 2023). In der Annahme, die Beschwerdeführerin habe für den Test 15 Minuten gebraucht, hat das reine Gespräch eine ganze Stunde gedauert. Da rechtsprechungsgemäss teilweise bereits zwanzigminütige Explorationsgespräche für die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens als ausreichend erachtet wurden (vgl. Urteil 8C_354/2018 vom 20. Dezember 2018 E. 4.2 mit Hinweisen), erscheint die Begutachtung bei Dr. med. B. nicht als unangemessen kurz.