6.3.8. Im Hinblick auf die Dauer der Begutachtung (vgl. Beschwerde S. 6 f., 12) ist auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hinzuweisen, nach welcher es nicht auf die Dauer der Untersuchung ankommt, sondern es in erster Linie massgeblich ist, ob die Expertise inhaltlich vollständig und im Ergebnis schlüssig ist (vgl. statt vieler Urteil des Bundesgerichts 9C_190/2019 vom 14. Mai 2019 E. 3.1), was gemäss vorangehenden Ausführungen zutrifft.