Sie leide gemäss Aktenlage an medizinischen Problemen, welche nur sehr unwahrscheinlich als funktionelle Beschwerden im Sinne einer chronischen Schmerzverarbeitungsstörung des Kapitels F4 der ICD-10 zu beurteilen seien (vgl. VB 335 S. 44 f.). Indem überdies organmedizinische Korrelate für die Schmerzsymptomatik in den Akten genannt würden, sei eine Schmerzverarbeitungsstörung des Kapitels F4 der ICD-10 sehr unwahrscheinlich (vgl. VB 335 S. 56).